Neue Schulbezirksgrenzen beschlossen
Mit dem Umzug der Grundschule Buchholz-Kleefeld II an den Paracelsusweg zum Schuljahr 2022/23 kann an der Nackenberger Straße eine neue Grundschule betrieben werden. Deren Schulbezirksgrenze wird allerdings das Heideviertel teilen.
Zum Schuljahr 2022/2023 wird die Grundschule Buchholz-Kleefeld II ihren bisherigen Standort an der Nackenberger Straße verlassen und ihren Neubau beziehen, der zurzeit am Paracelsusweg nahe den Sieben Stücken entsteht. Der Schulstandort an der Nackenberger Straße soll für den Grundschulbetrieb erhalten bleiben, sodass dort eine ganz neue Grundschule entstehen kann. Das macht allerdings eine Neuordnung der Schuleinzugsgebiete (Schulbezirke) erforderlich.
Seit dem Herbst haben wir darüber mit der Schulleitung und der Elternvertretung der Grundschule Lüneburger Damm gesprochen und deren Bedenken der Schulverwaltung vorgetragen. Ein Vierteljahr lang haben wir verschiedene Alternativen zu den vorgelegten Schulbezirksgrenzen vorgeschlagen und durchrechnen lassen. Nun hat die Verwaltung eine geringfügig geänderte Fassung (DS 2477/2020 N1)vorgelegt, die wir im Bezirksrat am 4. März beschlossen haben - gegen den Protest etlicher Eltern wie auch der Schulleitung Lüneburger Damm.
Für uns stand dabei an erster Stelle, die Arbeitsfähigkeit der Grundschulen in unserem Stadtbezirk wiederherzustellen. Dafür bedarf es einer weiteren Grundschule. Da für einen weiteren Grundschulneubau in zentraler Lage unseres Stadtbezirkes (etwa im Roderbruch) weder Fläche noch Geld zur Verfügung stehen, blieb als Standort für eine neue Grundschule nur der an der Nackenberger Straße.
Zugleich hatten wir für unsere Entscheidung folgende Fragen zu berücksichtigen: die "soziale Durchmischung" - also die Zusammensetzung der Schülerschaft aus einkommensschwachen wie einkommensstarken Familien -, die Sicherheit der Schulwege, die sozialen Zusammenhänge in den Nachbarschaften und eine gute Regelung für Geschwisterkinder. Klar war dabei, dass ein Vorteil bei einem dieser Kriterien einen Nachteil bei einem anderen bedeuten könnte.
Vorrang genoss für uns das Kriterium der "sozialen Durchmischung", weil wir es zentral für den Lernerfolg halten: sowohl hinsichtlich des sozialen Zusammenhalts und des Erlernens sozialer Kompetenzen als auch hinsichtlich der Förderung von Kindern aus eher „bildungsfernen“ Familien durch das gemeinsame Lernen mit Kindern aus „bildungsnahen“ Familien. Aufgrund unserer hohen Gewichtung dieses Kriteriums mussten wir die sozialen Zusammenhänge aus der Nachbarschaft nachrangig bewerten.
Nachbarschaft genießt gerade in einem Quartier, das relativ geschlossen ist wie das Heideviertel, einen hohen Stellenwert. Allerdings besuchen nach dem Kindergarten schon jetzt nicht alle Kinder aus dem Heideviertel nur die Grundschule Lüneburger Damm: Einige wechseln an den Primarbereich der IGS Roderbruch, der leider keine Regelschule ist und deshalb nicht jene Grundschule in zentraler Lage unserers Stadtbezirks sein kann; andere Kinder wechseln an private Grundschulen, wie Waldorf- oder Montessori-Schulen. Das nachbarschaftliche Verhältnis der Kinder bleibt davon weitestgehend unberührt - und bleibt es meist auch noch nach dem Wechsel an die unterschiedlichsten weiterführenden Schulen nach der vierten Klasse.
Besonders schwierig gestalten sich die Schulwege - vor allem für die Kinder aus dem Roderbruch: Während etliche von ihnen den langen Weg über die Baumschulenallee und die Misburger Straße zum Lüneburger Damm auf sich nehmen müssen, werden andere künftig die Karl-Wiechert- sowie die Baumschulenallee und die Misburger Straße queren müssen, um die Nackenberger Straße zu erreichen. Die Kinder aus dem westlichen Heideviertel werden künftig über die Kreuzung Karl-Wiechert-Allee/Misburger Straße oder über den S-Bahnhof Karl-Wiechert-Allee in die Nackenberger Straße gelangen (ein Stück mehr Sicherheit wird die Beleuchtung bieten, die dort in Kürze installiert werden wird: DS 15-0268/2021). - All diese Schulwege sind schwierig; und deshalb werden wir die Schulwegesicherheit genau beobachten und hier - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - gegebenenfalls nachsteuern.
Gültig bleibt die Geschwisterkinderregelung: Wird ein älteres Kind bereits an einer bestimmten Grundschule unterrichtet, so kann auch sein jüngeres Geschwisterkind dieselbe Grundschule besuchen.
Neben all diesen Abwägungen hatten wir bei unserer Entscheidung auch die Perspektive der künftigen Grundschule an der Nackenberger Straße zu berücksichtigen, da es dort noch keine Schulleitung und keine Elternvertretung gibt. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer fehlenden tragfähigen Alternative zu den neuen Grundschulbezirken (die auch CDU, Linke und Piraten nicht zu bieten hatten) haben wir gemeinsam mit den Grünen und der FDP den neuen Schulbezirksgrenzen zugestimmt, die damit 2022 umgesetzt werden können.