In Zusammenarbeit der Hannoverschen Werkstätten, der Volkshochschule Hannover und dem Büro des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen fand am Dienstag, dem 15. Januar im Saal der Gaststätte „Leineschloss“ für behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger eine vierstündige Informationsveranstaltung in Gestalt einer Messe zur anstehenden Landtagswahl am 27. Januar 2008 statt. Weit über 500 Besucherinnen und Besucher aus ganz Niedersachsen nutzten in dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Arbeit des Niedersächsischen Landtags, das Wahlverfahren zur Landtagswahl und die Ziele der im Landtag vertretenen Fraktionen zu informieren.

Am Stand der SPD-Landtagsfraktion stand die Landtagsabgeordnete und Kandidatin im Wahlkreis 24 (Hannover-Döhren), Sigrid Leuschner, über zwei Stunden zusammen mit ihrer Fraktionskollegin Christa Elsner-Solar für die Beantwortung der zahlreichen Fragen der Besucherinnen und Besucher zur Verfügung und nahm sich dabei viel Zeit für deren individuelle Anliegen. Dazwischen stellte sich Sigrid Leuschner zusammen mit dem Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen Karl Finke einem Interview von Frau Luczak, Radio Flora, im Rahmen der Sendung „Handicap on air“, welche live von der Messe berichtete. Neben den Positionen der SPD wurde von den Besucherinnen und Besuchern sehr häufig nach den Regelungen zum Persönlichen Budget für behinderte Menschen gefragt. Bisher wurden Sozialleistungen zur Teilhabe regelmäßig in Form von Sachleistungen bewilligt. Paragraph 17 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sieht jedoch vor, dass wahlweise auch ein konkreter Geldbetrag - ein persönliches Budget - unmittelbar an den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen gezahlt werden kann. Dieser Betrag deckt den Unterstützungs- und Hilfebedarf des behinderten Menschen, der wiederum selbstständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Sach- und Dienstleistungen auswählen und "einkaufen" kann. Menschen mit Behinderung werden somit zum Kunden auf dem Markt der Leistungsanbieter. Ziel ist es, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen durch das persönliche Budget ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das persönliche Budget kann auch als trägerübergreifende Komplexleistung gewährt werden. Um ein trägerübergreifendes persönliches Budget zu beantragen, reicht es aus, wenn sich der Antragsteller an einen der zuständigen Leistungsträger oder an eine der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger wendet. Von dort aus werden dann die einzelnen Leistungen der verschiedenen Träger koordiniert, sodass der Budgetnehmer schließlich ein Budget erhält, in dem die gesamten Leistungen zum Beispiel der Sozialhilfe und der Pflegekasse berücksichtigt werden.